Generell gesagt: Der Ton macht die Musik!!

Das ich per Gehördiagnose feststelle meine Koppelstangen sind kaputt und dann war es das Axialgelenk oder das Traggelenk, kann vorkommen und wir werden eine Lösung finden da ja dann meist auch das andere wirklich kaputte Teil benötigt wird. Hier ist der Umtausch natürlich unkompliziert, insofern die Ware in sauberem  und die Verpackung in einem wiederverkaufsfähigem Zustand ist. Ist jedoch der Karton total zerfleddert und Ölgetränkt (nur Beispiele, aber alles schon vorgekommen) so wird auch das leider nix, aber das sollte auch jeder selbst einsehen.

Sollte es zu dem Fall kommen das ein Teil mal nicht passt, was in der heutigen Fahrzeugteilewelt schnell passiert, so bitte umbedingt alles an Informationen die dienlich sind um das richtige Teil zu erhalten mitnehmen. Am besten das alte Teil als Muster, oder Teilenummer, oder Abmessungen, Bilder etc.! Alles was helfen kann beschleunigt uns. Hier ist es natürlich selbstverständlich das ich die Teile auf das passende Teil umtausche, aber bitte zuerst zu mir kommen um das richtige Teil und nicht wenn das Auto in der Werkstatt steht und der Mechaniker sagt er besorgt das Teil schnell ihm das machen lassen. Es kommt anhand von spezifischen Sonderausstattungen etc. immer wieder vor das etwas nicht passt und dann ist der Konsument verpflichtet dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Also zuerst zu MIR.

 

Rücknahmen jedoch gestalten sich schwieriger:

Ok sollte jemand das halbe Fahrwerk getauscht haben und hat dann vielleicht vergessen z.B. die neuen Lenkmanschetten mit zu verbauen so werden wir uns hier einig. Sollte es sich aber um den gern bestellten Luftmassenmesser (LMM) handeln der dann zurück gegeben werden soll, so sei Euch gleich gesagt das wird nix. Elektronikteile sind von der Rückgabe generell ausgeschlossen, erst recht wenn man von vorn herein weis der LMM wurde nur zum probieren gekauft da es ja laut Fehlerdiagnose dieser sein soll und ist es dann nicht. Und sollte es dann zu der immer gern verwendeten Aussage kommen: "Dann geh ich zum Konsumentenschutz!" Demjenigen sei gleich auf die Fahnen geschrieben dass es in Österreich kein Gesetz gibt das den Handel zu Umtausch oder RÜCKNAHME von Waren verpflichtet. Dies ist immer ein Entgegenkommen des Handels. Auch muss bei Rücknahme kein Geld ausbezahlt werden sondern, da ja freiwillig, ist es vollkommen legitim einen Gutschein auszustellen.

 

Klingt jetzt etwas böse aber ein gebranntes Kind scheut das Feuer und ich möchte hier gleich Klartext reden damit wir alle gut miteinander auskommen. Abschließend gilt: Es wird nie so heiß gegessen wie gekocht, es kommt immer darauf an wie jemand auftritt!