Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingunge
1. Allgemeines
Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen die nachfolgenden AGB zugrunde. Sie sind rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil für unseren gesamten Geschäftsverkehr und werden vom Kunden mit seiner Bestellung als bindend anerkannt. Der Kunde erklärt sich mit seiner Bestellung mit dem Inhalt unserer AGB in vollem Umfang einverstanden. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der AGB, die auf unserer Website unter www.hoesch-carparts.at abrufbar ist und in unseren Verkaufsräumlichkeiten aushängt.
Nachträgliche Einwendungen sind ausgeschlossen. Etwaige mit unseren in Widerspruch stehenden AGB oder vom dispositiven Recht abweichende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden haben keine Geltung und werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann, wenn von unserer Seite kein Widerspruch erfolgt.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Abweichende Geschäftsbedingungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit in jedem Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Sollten einzelne Teile der AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Vereinbarungen. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für allfällige Vertragslücken.
2. Angebot
Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Bestellungen des Kunden (Angebot auf Vertragsabschluss) gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch auf Rechnung oder Lieferschein), mangels Auftragsbestätigung mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung als angenommen.
3. Preise
Maßgeblich sind stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der zu dieser Zeit gültigen Mehrwertsteuer. Unsere Preise verstehen sich in der auf der Faktura angegebenen Währung. Sie gelten für Lieferungen ab Werk und schließen Verpackung, Versand, Transportverpackung, Porto, Versicherung, Verzollung, Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben, Gebühren und Nebenkosten nicht ein, die vom Kunden zu tragen sind. Alle Preisangaben sind freibleibend. Bei Anlieferung durch uns berechnen wir Lieferkosten und anteilige Verwaltungspauschalen.
4. Lieferung, Lieferverzögerung und Abnahme
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Besondere Umstände, z. B. höhere Gewalt, Streik usw., verlängern die Lieferzeit angemessen und berechtigen uns vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Vertragspartner nicht von der Abnahmeverpflichtung. Wurde ein Liefertermin schriftlich vereinbart, kann der Kunde bei Lieferverzug nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bei Überschreiten unverbindlicher Lieferfristen ist der Kunde berechtigt, uns frühestens zwei Wochen nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zu Lieferung aufzufordern.
Teillieferungen sind zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, Teillieferungen zurückzuweisen. Bei Verkäufen auf Abruf trifft uns keine Verpflichtung, Vorräte zu halten.
Die Gefahr für Untergang, Verlust, Beschädigung oder Verschlechterung der Ware geht, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, mit der Übergabe an den Transporteur/Frachtführer oder bei Selbstabholung mit der Bereitstellung auf den Kunden über. Eine Versicherung wird nur auf Verlangen des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen. Die Wahl der Transportwege und -mittel geschieht mangels besonderer Weisung durch uns ohne Gewähr für die billigste und schnellste Verfrachtung.
5. Zahlung, Zahlungsverzug und Aufrechnung
Der Kunde kann ausschließlich bei Abholung netto Kassa bezahlen. Wir akzeptieren Bargeld, Bankomat oder Kreditkartenzahlung wobei bei Kreditkartenzahlung eine Mindestsumme von € 750,-- pro Rechnung erreicht werden muss.
Zurückbehaltung und Aufrechnung seitens des Kunden sind ausgeschlossen, ausgenommen Forderungen des Kunden, die von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Der Kunde ist lediglich berechtigt, bei Unvollständigkeit der Lieferung jenen Betrag zurückzuerhalten, der dem noch nicht gelieferten Teil entspricht.
6. Mängelrüge – Gewährleistung – Haftung
Den Kunden trifft die Pflicht, die gelieferte Ware sofort auf allfällige Mängel zu untersuchen. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens aber drei Werktage nach Ablieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung unter konkreter Beschreibung des Mangels sowie unter Einsendung der Rechnungsnummer schriftlich zu erheben. Die schadhafte Ware ist uns vom Kunden zur Prüfung kostenfrei einzusenden. Versteckte Mängel, die auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar sind, sind unverzüglich, spätestens aber drei Werktage nach Erkennbarkeit anzuzeigen. Versäumt der Kunde die Mängelrüge, verliert er die Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst, aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache sowie Mangelfolgeschäden. Entstehen durch Unterlassen der Untersuchungs- oder Rügepflicht weitere Mängel oder Schäden, so haften wir für diese ebenfalls nicht.
Transportschäden oder Fehlmengen sind auf dem Frachtbrief durch den Frachtführer und die bei der Entladung beteiligten Personen unter Angabe von Namen und Anschriften zu bescheinigen.
Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Rücknahme der beanstandeten Ware (Wandlung) entsprechen. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche gemäß § 933a ABGB. Im Falle der Verbesserung zugunsten eines Kunden tragen wir nicht solche Kosten, die dadurch entstehen, dass die verbesserungsbedürftige Sache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Bei allen Einsendungen oder Rücksendungen ist eine Rechnungskopie beizufügen. Die aus Anlass einer nicht gerechtfertigten Mängelrüge erwachsenden Kosten trägt der Kunde.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für den Kunden sechs Monate ab Ablieferung der Sache.
Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen. Ebenso ist unsere Haftung für schlicht grobe Fahrlässigkeit – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen. Von diesen Haftungsausschlüssen sind insbesondere Schadenersatzansprüche und Regressansprüche des Kunden, Ersatzansprüche aus Mangelfolgeschäden, aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder Verzug umfasst.
Jede Art von Ersatzansprüchen ist der Höhe nach auf den jeweiligen Fakturenwert der von dem Mangel betroffenen Ware begrenzt. Davon unabhängig ist jede Art von Ersatzansprüchen ist der Höhe nach mit der Deckungssumme der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist unzulässig. Diese Begrenzung gilt für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten. Allfällige Schutzwirkung dieses Vertrages zu Gunsten Dritter wird mit dem Kunden ausdrücklich ausgeschlossen.
Beabsichtigt der Kunde, uns aus dem Titel der Produkthaftung im Regressweg in Anspruch zu nehmen, so hat er seine Ansprüche unter konkreter Spezifikation des Sachverhaltes, innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis, bei gerichtlicher Inanspruchnahme unverzüglich, uns bekannt zu geben. Unterlässt er diese fristgerechte Verständigung, verliert er uns gegenüber seinen Regressanspruch.
Anwendung, Verwendung und Bearbeitung sowie Einsatz der gelieferten Ware erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Eine diesbezügliche Gewährleistung oder Haftung ist ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Schadenersatzansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist die jeweilige Versandstelle, die die Bestellung ausführt, für die Zahlung unser Firmensitz. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts Korneuburg vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung auf Bezahlung des Kaufpreises bzw. Werklohns einschließlich aller Nebenforderungen gegen den Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen sie entstanden sind, unser Eigentum.
Das Vorbehaltseigentum erstreckt sich auf die durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren verarbeitet, vermischt oder verbunden, so erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der im Eigentum Dritter oder des Kunden befindlichen Waren, dass der Kunde uns schon jetzt überträgt. Maßgebend ist der Wert im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung.
Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes gesondert von der übrigen Ware und darf sie ohne unsere Einwilligung nicht unter dem Fakturenwert weiter veräußern. Im Falle der Weiterveräußerung werden bereits jetzt die daraus für den Kunden entstehenden Forderungen an uns abgetreten. Die Forderungen dienen zur Besicherung aller in Punkt 8, 1. Absatz genannten Forderungen in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Falls die Ware vom Kunden zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren nach Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung veräußert wird, gilt die Abtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Der Kunde ist verpflichtet, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern (Kundenkonto und OP-Liste) oder auf seinen Fakturen anzubringen. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs berechtigt; er darf unsere Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen.
Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kann er die im Wege der Zession an uns abgetretenen Forderungen selbst einziehen und verwerten. Erfüllt er seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht oder nicht rechtzeitig, so hat der Kunde auf unser Verlangen uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Wir sind zudem ermächtigt, nach unserer Wahl den jeweiligen Schuldnern die Abtretung offenzulegen. Unsere Sicherungen sind in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen auf Bezahlung des Kaufpreises bzw. Werklohns einschließlich aller Nebenforderungen ohne weiteres unser Eigentum auf den Kunden übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Kunden zustehen. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen unserer Forderung durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen.
Die in diesem Punkt 8. angeführten Rechte des Kunden können wir widerrufen, wenn der Kunde seinen Vertragspflichten uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere wenn er in Zahlungsverzug gerät. Auch ohne ausdrücklichen Widerruf erlöschen die in diesem Punkt 8. angeführten Rechte des Kunden, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, ein Insolvenzverfahren über ihn beantragt oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen oder ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen beantragt wird. Liegt eine der vorstehenden Voraussetzungen vor, so erlischt die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung unserer Eigentumsvorbehaltsware; wir sind berechtigt, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern. Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn unsere Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
Wir sind berechtigt, ohne Nachfristsetzung und ohne Rücktritt vom Vertrag die Vorbehaltsware vom Kunden heraus zu verlangen, falls dieser mit der Erfüllung seiner Verpflichtung gegenüber uns in Verzug ist oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels Vermögens abgewiesen wird. Zu diesem Zweck sind wir auch berechtigt, die Vorbehaltsware sofort beim Kunden abzuholen und die Geschäfts- und Lagerräume des Kunden zu betreten. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird.
9. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die uns bekannt gegebenen Daten (insbesondere Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer, Ansprechpartner, bezogene Artikel) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung, für eigene Werbezwecke sowie zur Bonitätsbeurteilung automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet werden.
Wir sind zur Kontaktaufnahme – auch zu Informations- und Werbezwecken – per E-Mail, Telefon und SMS gemäß § 107 TKG berechtigt. Diese Zustimmungen können jeweils hinsichtlich Werbezwecken jederzeit widerrufen werden.
Hösch CarParts
Hauptstraße 183
2184 Hauskirchen
ZUFAHRT ZUM GESCHÄFT
in der
Erdölstraße
Anfragen Montag bis Samstag
von 8.00 bis 21.00 Uhr
vorzugsweise per Whats-App oder Mail
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